Gutachten

Gutachten und Stellungnahmen

Der Forst als sog. „FFH-Gebiet“ (Flora, Fauna, Habitat), Gutachten für Nachhaltigkeit (GFN) sowie Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde (uNB)

Die Europäische Union hat seine wichtigen Funktionen anerkannt und den südlichen sowie den östlichen Teil des Forsts zum sog. FFH-Gebiet“ (Flora, Fauna, Habitat) mit ca. 3265 Hektar erklärt. Der Forst unterliegt somit, trotz seiner starken Prägung durch Fichtenbewuchs einer strengen Naturschutzrichtlinie, da noch bedeutende naturnahe Buchenwaelder vorkommen (https://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_managementplaene/7028_7942/doc/7837_371/texte/de7837371_t_fg_ffin_nfin.pdf. Hinsichtlich der (teilweisen) Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes braucht die Politik nun gute Gründe.  

Im Jahr 2019 wurde vom Kreistag ein 100.000 Euro teures Gutachten der Firma GFN Umweltplanung (Gharadjedaghi & Mitarbeiter, München) in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, ob eine Bebauung mit Windrädern naturverträglich vorgenommen werden kann. Nach fast einjähriger Arbeit kamen Fachleute zu dem Ergebnis:

NEIN!

„Nach unserer gutachterlichen Einschätzung ist eine Zonierung des 1.645 ha großen Untersuchungsgebietes von 2019 innerhalb des LSG Ebersberger Forst für die Zwecke der Windenergienutzung auf Basis der vorliegenden Daten zu Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln nicht sinnvoll möglich..“

Gutachten der Firma GFN Umweltplanung

Das Gutachten für Nachhaltigkeit (GFN, 2019) bestätigt eine homogene, überaus hohe Artenvielfalt und Biodiversität, u.a. vom Aussterben bedrohter Arten im Forst. Es gibt keine konfliktarmen Orte für WKA.

 

Am 20. November wurde dem Umweltausschuss das GFN-Gutachten vorgestellt. In der Kreistagssitzung am 27.01.2020 gab die untere Naturschutzbehörde (uNB) ihre abschließende Stellungnahme ab.

Laut uNB  beziehen sich die ökologischen Folgen nicht nur auf die Rodungsfläche für WKA-Standorte und Zuwegung. Ein weiteres Problem stellt die Stör- und Barrierewirkung (wichtig bei Wechselbeziehungen zwischen Teillebensräumen, z.B. bei Flügen zwischen Brutplatz und weiter entfernten Nahrungsflächen) dar, da der gesamte Forst als Lebensraum für viele Tierarten wertlos wird. „Die Störwirkung durch den Betrieb der WKAen wird hauptsächlich durch die Bewegung der Rotoren und der Geräuschemissionen verursacht.

Es wird davon ausgegangen, dass WKA im Wald durch ihre Silhouette und die Rotorbewegung sowie durch den Schattenwurf zu einem Meideverhalten von Vögeln führen können.“ Als Konsequenz ergibt sich die Gefahr eines dauerhaft reduzierten Bruterfolgs durch Aufgabe oder Meidung von Brutplätzen (Richarz, 2014).

Die uNB bezieht weiter Stellung zu möglichen Auswirkungen einer WKA im Forst: 

Schwarzstorch

Zu beachten ist der Rückgang des Schwarzstorchbestands nach Errichtung der WKA von 14-15 Brutpaaren im Jahr 2002 auf 5 Brutpaare im Jahr 2014 im Vogelschutzgebiet Hessen. Da der Raumbedarf für diese Vogelart sehr gross ist, lässt sich dieser im Bereich des Ebersberger Forsts nur schwer auf einen Teilbereich konzentrieren. Es ist mit einem Rückgang des Schwarzstorches und einer erheblichen Beeinträchtigung des Biotoptrittsteins zu rechnen. Da die Bayerischen Staatsforsten  (BaySF) Nisthilfen für die Schwarzstörche im Ebersberger Forst initiiert hatten, darf die störungsempfindliche Art während der Brutzeit nicht beeinträchtigt werden (BaySF 2013).

Rotmilan

65 Prozent der weltweiten Rotmilanpopulation lebt in Deutschland. Somit trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für diese Vögel, da diese kein Meldeverhalten gegenüber WKA zeigen (LfU Bayern2019, Rotmilan). Dieses verhalten wirkt sich negativ auf die Bestandssituation aus, da…“die Balzflüge, das Thermikkreisen und z.T. die Nahrungsflüge in denen Höhen stattfinden, in denen sich die Rotoren der WKAen befinden“. Der Verlust eines Rotmilans zieht schwerwiegende Folgen für den Bruterfolg nach sich oder sogar mit einem Brutmisserfolg zu rechnen ist (Richarz, 2014). Meistens fallen adulte und geschlechtsreife Vögel unter die Schlagopfer (Höcker, H. Krone, O & Nehls, G.2013).

Mäusebussard

Nach Grünkorn et al. (2016) gehört der Mäusebussard zu den fünf am häufigsten als Schlagopfer gefundenen Vogelarten. Derzeit befinden sich im Ebersberger Forst 3-4 Mäusebussardbrutpaare. Da der Mäusebussard ebenfalls kein Meldeverhalten aufweist, muss davon ausgegangen werden, dass dieser von einer WKA getroffen und getötet wird. Dies hat wie beim Rotmilan ebenfalls negative Folgen für den Bruterfolg. Laut Stellungnahme der uNB „kann neben WKA die jetzige Anzahl an Mäusebussardbrutpaaren  auf Dauer im Ebersberger Forst nicht erhalten bleiben“.

Bechsteinfledermaus

Besondere Bedeutung weist der Ebersberger Forsts für die Bechsteinfledermaus auf:

Der Forst ist das einzig bekannte Fortpflanzungsgebiet in Südostbayern für die Fledermaus (BaySF 2013). Da Fledermäuse -ähnlich der Greifvögel- nur eine geringe Fortpflanzungsrate haben, könnten sich Verluste somit ebenfalls negativ auf die Heimatpopulation auswirken.

Der Forst ist das einzig bekannte Fortpflanzungsgebiet in Südostbayern für die Fledermaus (BaySF 2013). Da Fledermäuse -ähnlich der Greifvögel- nur eine geringe Fortpflanzungsrate haben, könnten sich Verluste somit ebenfalls negativ auf die Heimatpopulation auswirken.

 

Durch die Reduzierung der Artenanzahl gehen bestimmte Teile eines ökologischen Systems verloren. Als Folge gerät dieses Gleichgewicht durcheinander bzw. wird zerstört. Da alle Arten voneinander abhängen und im Ökosystem Wald vorkommende Arten und Lebensräume einen besondere Aufgabe haben, droht die Destabilisierung des gesamten Ökosystems und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts.

Die uNB empfiehlt für die Standortfrage den Artenschutz als die wichtigste Entscheidungsgrundlage. Für die Standortwahl bei WKA in Wäldern sind nach dem Positionspapier des Bundesamts für Naturschutz folgende Bereiche auszusparen: Wälder mit Wanderkorridoren von Vögeln und Fledermäusen und Gebiete mit Vorkommen gefährdeter bzw. störungsempfindlicher Arten.

 

Obwohl Wirtschaftswald, zeichnet sich der Forst durch eine überaus hohe Artenvielfalt und Biodiversität aus.

Was den Schutzzweck in § 2a) LSGVO anbelangt, kommt folgendes Zitat zum Einsatz:

„Das Gutachten zeigt nicht nur, dass im gesamten Untersuchungsgebiet und darüber hinaus vielfältiges Leben vorhanden ist, sondern auch, dass es Lebensraum mehrerer schlaggefährdeter Arten (z.B. Wespenbussard, Mäusebussard und mehrere Fledermausarten) ist. Der Ebersberger Forst stellt einen relativ homogenen durchgemischten Waldbestand dar mit noch vorherrschender Fichte. Laut den BaySF soll der Fichtenbestand von 60% auf 40% durch die stetigen Umbaumaßnahmen reduziert werden. Ziel ist es, die Entstehung klimastabiler dauerwaldartiger Strukturen zu ermöglichen sowie die Artenvielfalt zu erhalten. Nach dem Naturschutzkonzept (BaySF 2013) sollen ökologische Elemente….wie Totholzvorräte und Biotopbäume in die regelmäßige Waldbewirschaftung flächendeckend integriert werden.

„Der Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten soll erhalten und verbessert werden (BaySF 2019). Zudem bestätigen und ergänzen die…. Kartierergebnisse eindrucksvoll die bislang bekannte ASK-Datenlage des LFU und beweisen letztlich, dass der Forst bereits jetzt eine überaus hohe Artenvielfalt und Biodiversität aufweist. In den kommenden Jahren wird durch die jahrzehntelange Umbauarbeiten die Artenvielfalt voraussichtlich weiter ansteigen. Dies ist unter dem Gesichtspunkt „Naturhaushalt“ wichtig, da nicht nur der Bestand, sondern auch die zukünftige Entwicklung des Forstes zu beachten ist.

Wie wirken sich nun WKAen auf den Naturhaushalt aus?

Die uNB empfiehlt für die Standortfrage den Artenschutz als die wichtigste Entscheidungsgrundlage. Für die Standortwahl bei WKA in Wäldern sind nach dem Positionspapier des Bundesamts für Naturschutz folgende Bereiche auszusparen: Wälder mit Wanderkorridoren von Vögeln und Fledermäusen und Gebiete mit Vorkommen gefährdeter bzw. störungsempfindlicher Arten.

Obwohl Wirtschaftswald, zeichnet sich der Forst durch eine überaus hohe Artenvielfalt und Biodiversität aus. Was den Schutzzweck in § 2a) LSGVO anbelangt, kommt folgendes Zitat zum Einsatz: „Das Gutachten zeigt nicht nur, dass im gesamten Untersuchungsgebiet und darüber hinaus vielfältiges Leben vorhanden ist, sondern auch, dass es Lebensraum mehrerer schlaggefährdeter Arten (z.B. Wespenbussard, Mäusebussard und mehrere Fledermausarten) ist. Der Ebersberger Forst stellt einen relativ homogenen durchgemischten Waldbestand dar mit noch vorherrschender Fichte. Laut den BaySF soll der Fichtenbestand von 60% auf 40% durch die stetigen Umbaumaßnahmen reduziert werden. Ziel ist es, die Entstehung klimastabiler dauerwaldartiger Strukturen zu ermöglichen sowie die Artenvielfalt zu erhalten. Nach dem Naturschutzkonzept (BaySF 2013) sollen ökologische Elemente….wie Totholzvorräte und Biotopbäume in die regelmäßige Waldbewirschaftung flächendeckend integriert werden. „Der Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten soll erhalten und verbessert werden (BaySF 2019). Zudem bestätigen und ergänzen die…. Kartierergebnisse eindrucksvoll die bislang bekannte ASK-Datenlage des LFU und beweisen letztlich, dass der Forst bereits jetzt eine überaus hohe Artenvielfalt und Biodiversität aufweist. In den kommenden Jahren wird durch die jahrzehntelange Umbauarbeiten die Artenvielfalt voraussichtlich weiter ansteigen. Dies ist unter dem Gesichtspunkt „Naturhaushalt“ wichtig, da nicht nur der Bestand, sondern auch die zukünftige Entwicklung des Forstes zu beachten ist.

Wie wirken sich nun WKAen auf den Naturhaushalt aus?

Die uNB stellt fest, dass …WKA bisher hauptsächlich im Offenland errichtet wurden und es deshalb für Standorte im Wald keine längerfristige Datengrundlage gibt. „Langzeitfolgen von WKAen auf die Biodiversität in Wäldern sind daher noch nicht abschätzbar (Richard 2014; BfN 2011)“.

Die uNB kommt in ihrer Stellungnahme vom 27.01.20 zu folgendem Schluss:

Laut Stellungnahme der uNB ist eine Unterschutzstellung im Sinne eines Landschaftsschutzgebiets nach § 26 ABS.1 1 Nr.2 BNatSchG auch aufgrund der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder wegen der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft möglich. Nachfolgendes Zitat bezieht sich auf diese besondere kulturhistorische Bedeutung. Zitat:

„Davon ist auszugehen, wenn die Landschaft stark durch frühere menschliche Entwicklung oder historische Ereignisse geprägt ist und dies noch erkennbar ist (Lütkes/Ewer/Heugel § 26 Randnummer 7). Hierbei muss beachtet werden, dass durch Landschaftsschutzgebiete keine einzelnen Objekte geschützt werden, sondern nur eine Fläche in ihrer Gesamtheit, etwa frühere Landnutzungsformen oder Siedlungen (Landmann/Rohmer UmweltR/Gellermann § 26 Randnummer 11; BeckOK UmweltR/Albrecht BNatSchG § 26 Rn. 14- 19).“

Weiterhin wird ausgeführt:

„Aber nicht nur unberührte und im ursprünglichen Zustand erhaltene Landschaften sind schutzwürdig. Andererseits müssen bauliche Strukturen der menschlichen Vorstellung eines schönen Naturganzen nicht widersprechen, wenn sie in diesen Naturkontext der Landschaft angemessen eingegliedert sind. Bei Windkraftanlagen ist dies nicht der Fall, da schon ihre gewaltigen Höhen dafür sorgen, dass sie sich dem Maß der Landschaft, in der Bäume und Kirchtürme die höchsten Elemente darstellen, nicht angleichen. Wegen ihrer visuellen Dominanz legen Windkraftanlagen in aller Regel das vorhandene, aus Naturelementen bzw. aus naturangepassten Elementen bestehende, ästhetisch wirksame Gliederungsgefüge der Landschaft lahm. Es werden neue, unübersehbare Dominanzpunkte in der Landschaft geschaffen, die in ihrer großtechnischen Ausformung und visuellen Übermächtigkeit die wohltarierte Gliederung der vorhandenen Kulturlandschaften zerstören. Hierbei ist es unerheblich, dass diese Anlagen im LSG aufgrund des Waldtraufs nicht von überall her einsehbar bzw. sichtbar sind.“

Schutzzweck § 2b Erhaltung der Eigenart der Landschaft

Das GFN-Gutachten (2019) und die Stellungnahme der uNB vom 27.01.2020 beschreiben den Ebersberger Forst mit einer Fläche von 90 km2 als das größte zusammenhängende Waldgebiet Süddeutschlands.

Zitat aus der Stellungnahme der uNB:

„Der bisher von großtechnischen Einrichtungen verschont gebliebene Forst verliert nach Errichtung von WKA seinen bisherigen, über Jahrhunderte unbeeinträchtigten Gebietscharakter als größte zusammenhängende Waldfläche im Süddeutschen Raum. Er würde durch eine mehr oder weniger große Anzahl von dann in den Forst eingebrachten WKAen durchbrochen und könnte nicht weiterhin diese für ihn charakteristische „Geschlossenheit“ für sich in Anspruch nehmen. Diese ist hierbei nicht von der faktisch verhältnismäßig geringen Rodungsfläche eines WKA-Mastens, sondern dem deutlich umfangreicheren Wirkraum der WKAen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Eigenart der Landschaft sowie die Erholungsnutzung abhängig. Wird diese bisher unangetastet gebliebene Waldeigenschaft durch die Errichtung von WKA vorbelastet und beeinträchtigt, entfällt gerade diese Besonderheit, die Kern des Grundgedankens dieses LSG war und ist.“

„Es ist eine alte Erfahrungstatsache, dass, wenn erst einmal ein Einbruch in die bestehende und gefestigte Waldgrenze gelungen ist, Versuchen diesen Einbruch alsbald nach allen Seiten auszudehnen, schwerlich noch mit Erfolg begegnet werden kann“.

Diesem Zitat des früheren Naturschutzbeauftragten Hans Sponholz in einem Zeitungsartikel der EZ vom 18.12.1964 muss auch heute noch vorbehaltlos zugestimmt werden.

Erhaltung des Gebietscharakter § 26 Abs.2 BNatSchG

Obwohl traditioneller Nutzwald, erfuhr der Forst über die Jahrzehnte hinweg eine Entwicklung hin zu einem überaus attraktiven Naherholungsgebiet für Menschen des Landkreises sowie aus dem nahen München. Zu diesem Naherholungsgefüge trägt das anschließende Naturschutzgebiet „Egglburger See“ und das ebenfalls benachbarte LSG Endmoränenhügel bei. Nach der Rechtsprechung kollidieren WKA …“ mit dem Schutzzweck der Sicherung der Erholungsnutzung.“ Dies ist nach der uNB auch für den Wirkraum der geplanten WKA im LSG Ebersberger Forst mit Blick auf die Lage der Standorte dringend anzunehmen. Zitat:

„Das ist auch für den im LSG Ebersberger Forst zumindest großräumig in einem individuell je nach Lage der Standorte zu ermittelnden Wirkraum der WKA dringend anzunehmen, denn zu diesem gehören nicht nur der Standort der Anlagen und seine nähere Umgebung. Die beeinträchtigende Wirkung von Windenergieanlagen (visuelle Dominanz als großtechnische, naturfremde Anlage, Unruhefaktor) reicht darüber hinaus und hat je nach der Topographie des Schutzgebiets einen unterschiedlich großen Einwirkungsbereich, der sich auch auf die Teile des Schutzgebiets erstrecken kann, die nicht für die Errichtung von WKA freigegeben werden mit der Folge, dass auch dort die Erreichung des Schutzzwecks „Erhaltung des Landschaftsbilds/Charakters der Landschaft“ und „Erholung“ erheblich beeinträchtigt werden (Fischer-Hüftle, Tagungsunterlagen ANL 6.2.12, Ziffern 3.4.1 und 3.4.2).“ 

Weiterhin wird angeführt – Zitat:

„Eine Windenergieanlage ist regelmäßig mit dem Schutzgrund „Bewahrung des Landschaftsbilds vor Beeinträchtigungen“ nicht vereinbar, denn es werden großtechnische Objekte in die Landschaft gestellt, die mit ihrer visuellen Übermächtigkeit und Dominanz unübersehbare Fremdkörper mit Nah- und Fernwirkung bilden und damit erheblich das Landschaftsbild und damit den Gebietscharakter und den Naturgenuss (Erholungswert) beeinträchtigen. Sie sprengen mit ihrer Gesamthöhe von derzeit ca. 230 m jeden Maßstab und stellen durch ihre Rotorbewegungen ein Element der Unruhe dar, das auch von der Rechtsprechung erkannt wird, wenn von der „anlagentypische Drehbewegung der Rotorblätter als Blickfang“ die Rede ist.

Schutzzweck § 2c Sicherung der Erholungsnutzung

Fazit der uNB:

„Bau und Errichtung von WKA im LSG Ebersberger Forst laufen den Schutzzwecken Erhaltung der natürlichen Eigenart der Landschaft und der Sicherung der Erholungsnutzung zuwider und führen zu einer unzulässigen Veränderung des Gebietscharakters. Wie oben ausgeführt, scheidet auch deshalb eine Zonierung des Landschaftsschutzgebietes unter Beibehaltung der Schutzzwecke aus.

 Die zusammenfassende Stellungnahme der uNB lautet – Zitat:

„Die Errichtung und der Betrieb von WKA im Ebersberger Forst führen zu Beeinträchtigungen und Verminderungen des Naturhaushalts, beeinträchtigen die natürliche Eigenart der Landschaft sowie die Erholungsnutzung und verändern nicht zuletzt den bisherigen typischen Gebietscharakter des LSG Ebersberger Forst. Da sich die speziellen Schutzzwecke der § 2 der LSG-VO nicht aufrechterhalten lassen und WKA zu einer Veränderung des Gebietscharakters führen würden, ist eine Zonierung im Sinne des § 22 BNatSChG i. V. m. dem WEE nicht möglich. Soweit der Landkreis dennoch WKA im LSG Ebersberger Forst ermöglichen will, muss er einen umfassenden Abwägungsprozess aller gegenüberstehenden Interessen anstoßen mit dem Ziel, entweder den Schutzgebietsumgriff zu reduzieren oder aber die LSG-VO unter Hinnahme von Abstrichen am bisherigen Schutzniveau des Schutzzwecks insgesamt zu verändern. Dies muss in einem förmlichen Verordnungsverfahren geschehen, wobei jedoch zu beachten ist, dass die isolierte Herausnahme von Teilflächen des Schutzgebiets oder Einschränkungen des Schutzstandards nicht dazu führen darf, dass der mit der Unterschutzstellung einmal verfolgte Zweck nicht mehr gewahrt wäre.“

 Man könnte jetzt annehmen, dass mit dieser Entscheidung die Pläne des Baus der WKA im Forst ad acta gelegt wurden. Aber :

Trotz des klaren Ergebnisses des GFN-Gutachten wurde ein Bürgerentscheid  durchgeführt:

Durch das positive Votum für die Aufhebung von Teilen des Forstes als Landschaftsschutzgebiet verspricht sich der Kreistag Rückenwind für das weitere Verfahren, das dann in Gang gesetzt werden soll, um mittelfristig Windräder im Ebersberger Forst bauen zu können.

Gutachten Prof. Dr. Schöbel-Rutschmann, Technische Universität München

Prüfung der Schutzzwecke der Erholungsfunktion und Eigenart der Landschaft 

Prof. Schöbel-Rutschmann wurde im Jahr 2020 mit der Prüfung beauftragt, ob bei den  Schutzzwecken Eigenart der Landschaft und Erholungsfunktion eine Zonierung des Gebietes möglich wäre. Weder in der Phase des Bürgerentscheids noch aktuell liegt das Gutachten zur Kenntnisnahme vor .

Prof. Schöbel-Rutschmann arbeitet neben seiner Tätigkeit als Professor für Landschaftsarchitektur an der TU München als Landschaftsarchitekt. Seine Tätigkeit beinhaltet u.a. die Erstellung von Gutachten hinsichtlich der Wirkung von WKA in Landschaften.

UPDATE:

Auf der heutigen Kreistagssitzung stellt Prof. Schöbel-Rutschmann sein Zonierungskonzept hinsichtlich den Schutzzwecken Eigenart der Landschaft und Erholungsfunktion vor

Bedeutung der Aufhebung des Schutzstatus für einen Teilbereich des Forsts

Der Forst wird in seinem ökologischen Nutzen geschädigt und es besteht die Gefahr einer nicht naturgerechten Nutzung. Zwar wird dies aktuell von der Politik ausgeschlossen. Aber wie sicher können die Stimmberechtigten sein, das nicht andere und aus der Sicht etwaiger Interessengruppen angeblich wichtige Maßnahmen verlangt werden und die Politik folgt oder folgen muss?

Es stellt sich die Frage, ob evtl. mehr Windkraftindustrieanlagen, eine Umgehungsstrasse, Schaffung neuer Gewerbegebiete wie Tesla in Brandenburg etc. pp. auch im Bereich des Forsts geplant und schlimmstenfalls gebaut werden. Fazit:

Der Ebersberger Forst muss unbedingt und ohne vermeintlich kleine Kompromisse für künftige Generationen erhalten werden, wie es bereits 1984 in weiser Voraussicht vorgesehen war!