Historie

Bürgerentscheid

Ergebnis des Bürgerentscheids oder besser gesagt des Wahlkampf um Windenergie im Wald vom 16. Mai 2021:

 Bei einer Wahlbeteiligung von 61,89% stimmten die Bürger des Landkreises Ebersberg mit 52,74% zu 47,26% Prozent für die Errichtung von max. 5 Windindustrieanlagen im Ebersberger Wald.
Die Süddeutsche titelte “Signalwirkung weit über den Landkreis hinaus“. Bei einem derart knappen Abstimmungsergebnis erscheint diese Formulierung  allerdings fraglich. Zudem liest sich die Pressemitteilung der Staatsregierung vom 16. Mai 2021 wie ein Märchen aus 1001 Nacht:

„…Die Windenergieanlagen im Ebersberger Forst werden ein Fünftel aller Haushalte im Kreis Ebersberg mit regenerativer Energie versorgen. Zudem können die Bürger und Kommunen in die Anlagen investieren und an der Wertschöpfung beteiligt werden. Energiewende mit Wertschöpfung vor Ort, das ist der richtige Weg. Unsere Windkuemmerer stehen bereit, um neue Energieprojekte zu unterstützen.“

Pressemitteilung der Staatsregierung vom 16.Mai 2021

Weiterhin unterstützte AKTIV BUEKE die Entscheidungsfindung der Stimmberechtigten z.T in fraglicher Weise (z.B. Rekrutierung der sog. Bürgerexperten, Setting) sowie die Friday for Future Bewegung. Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Bürger und Bürgerinnen tatsächlich im Bilde waren, um was es  bei der Abstimmung konkret ging:

Der Status LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET soll teilweise für den Bau von fünf Windkraftanlagen (WKA) aufgehoben bzw. modifiziert werden. Die Gesamthöhe er geplanten WKA im Forst beträgt aktuell 250 m. Als Größenvergleich: Hamberger Windrad: 179 m und der Olympiaturm 291 m.

Das Bürgervotum mit irreführendem Wortlaut suggerierte bei Zustimmung zu maximal fünf WKA im Forst einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Ebersberg zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes und zur Förderung der Landespflege die ihm zur Verfügung stehenden grundstücksrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um darauf hinzuwirken, dass im Ebersberger Forst maximal fünf Windräder errichtet werden?“

Bedeutung des Wortlautes: Zonierung einer Windparkfläche mit Planung einer Industrielandschaft durch ein Architekturbüro zur Planung von Industrieanlagen.

Was bedeuten diese Veränderungen hinsichtlich des Schutzzwecks der Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO)?

Auch verfügt der Landkreis Ebersberg nicht über die benötigten grundstücksrechtlichen Möglichkeiten, da die betroffene Waldfläche sich im Besitz der Bayerischen Staatsforsten befindet.

Es wird an dieser Stelle die Empfehlung ausgesprochen sich die Stellungnahme des renommierten Juristen Peter Fischer-Hüftle durchzulesen.

Landschaftsschutz

Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) und Schutzzwecke der Norm

Am 12.01.1984 unterzeichnete der damalige Landrat Beham eine Verordnung zum Schutz des Ebersberger Forsts mit folgendem Inhalt:

§2 Schutzzweck: Zweck des Landschaftsschutzgebietes „Ebersberger Forst“ ist es, 

1. die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts durch die Erhaltung dieses geschlossenen Waldgebietes zu sichern,

2. die Eigenart der Landschaft durch die Erhaltung der typischen Reliefformen, insbesondere der Trompetentälchen, Terrassenränder, Moränenwälle und Toteiskessel, zu bewahren,

3. das Waldgebiet der Allgemeinheit für die Erholung zu sichern, soweit ökologische Belange nicht entgegenstehen. (LSG-V; Amtsblatt des LRA EBE vom 20.01.1984, Nr. 2)

Landschaftsschutzverordung (LSG-VO)

§ 3 Verbot von Veränderungen

In dem in § 1 bezeichneten Schutzgebiet ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, dem Schutzzweck § 2 zuwiderzulaufen, insbesondere die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu vermindern, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten oder die diese Folgen mit Sicherheit erwarten lassen.

Landschaftsschutzverordung (LSG-VO)

Damals handelte die Politik in weiser Voraussicht, indem sie den Ebersberger Forst als eines der größten geschlossenen Waldgebiete Deutschlands in seiner Funktion als Naherholungsgebiet im Ballungsraum München, als CO2 Schlucker, als Sauerstoffproduzent, als Staub- und Schmutzfänger, als Refugium bedrohter Tiere anerkannt hat.

Daher trägt der Ebersberger Forst auch regional zum Klimaschutz bei.

Trinkwasserschutzgebiet

 

Hydrogeologisches (Vor)Gutachten der Firma Crystal Geotechnik (2016) aus Wasserburg

Es geht auch hier darum, ob der Eingriff in den Ebersberger Forst als Trinkwassergarant vertretbar sei. Was bedeutet „vertretbar?

Zur Information:
Am Westrand des Ebersberger Forsts befindet sich das Trinkwasserschutzgebiet, u.a. für die Stadt Ebersberg. Am Rand dieses Wasserschutzgebiets sollen fünf WKA errichtet werden. Das im Auftrag der Stadt Ebersberg erstellte Gutachten vom 02.03.2016 zieht folgendes Fazit:

 

Entsprechend der Auswertungen von hydrogeologischen Bestandsdaten und dem Abgleich der Ergebnisse mit den Empfehlungen des LfU Merkblattes 1.2/8 Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen, wird die Errichtung von Windrädern im vorgesehenen Umfang im Eberberger Forst sehr kritisch beurteilt.

Wohlgemerkt im „Ebersberger Forst“ und nicht nur an den geplanten Standorten. Die Gutachter haben sehr sorgfältig gearbeitet, Bohrungen vorgenommen und Fließprofile des Grundwassers erstellt. Ihre Auswertungen haben ergeben, dass die Schutzfunktion der Grundwasserdeckschichten als sehr gering einzustufen ist mit der Folge, dass eine sehr hohe Belastungsempfindlichkeit des Grundwasserleiters vorliegt. Aufgrund dieser hohen Belastungsempfindlichkeit kommen die Gutachter zu dem Schluss, dass um die Trinkwasserbrunnen herum eine Schutzzone von 5,8 km notwendig sei.

In dieses empfindliche ökologische System, dass notwendig für unsere Trinkwasserversorgung ist, sollen Industriebauten in Form von Windrädern hineingebaut werden. Damit würden tausende Tonnen Beton in den sensiblen Waldboden gepumpt, der Waldboden verdichtet und die Trinkwassergewinnung beeinträchtigt oder unumkehrbar geschädigt werden.

Die Gutachter empfehlen aufgrund ihrer kritischen Sichtweise mehrjährige Untersuchungen, um das Gefährdungspotential hinsichtlich der Genießbarkeit des Grundwassers einschätzen zu können. 

      • Wissen die Befürworter der Windräder im Ebersberger Forst eigentlich, was sie da befürworten? Wissen die Verantwortlichen im Kreis darüber Bescheid?
      • Kennen die Kreisräte dieses Gutachten?
      • Werden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert? 
      • Ist es vertretbar, unsere Trinkwasserversorgung aufs Spiel zu setzen?
      • Die Energieagentur Ebersberg hat sich in der Phase des Bürgerentscheids erst nach ca. zwei Monaten entschieden auf ihrer Website auf das „Hydrogeologische Gutachten“ vom 02.03.2016 hinzuweisen. Warum?

Die Energieagentur hätte diese negative Informationen bereits zu Beginn der Informationskampagne online stellen sollen.

Ein Mehr an Sorgfalt wäre wünschenswert gewesen.